In Kürze

Die Initiative für ein nachhaltiges Kloten hat zwei zentrale Ziele:

  1. Ergänzung der Gemeindeordnung um energiepolitische Zielsetzungen (Förderung der Versorgung mit erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz und die Reduktion des CO2-Ausstosses).
  2. Befristete Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Umsetzung von Massnahmen der energiepolitischen Zielsetzungen (CHF 600’000 pro Jahr bis 2035)

Nachfolgend einige Ergänzungen zu den beiden Zielen, ausführlichere Informationen finden Sie im Argumentarium.

1. Ergänzung der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung der Stadt Kloten regelt die Organisation der Gemeinde und ist – nach übergeordnetem Recht durch Bund und Kanton – unsere „Gemeindeverfassung“.

Um langfristig ein nachhaltiges politisches Handeln und die Verfolgung energiepolitischer Ziele festzulegen soll diese Gemeindeordnung um einen Absatz zu eben solchen energiepolitischen Zielsetzungen ergänzt werden. Diese Ergänzung stellt sicher, dass politische Akteure, unabhängig von der Zusammensetzung von Stadt- oder Gemeinderat, ihre Entscheide zu Energie- und Ressourcenthemen nachhaltig und langfristig zu fällen haben.

Über die Ergänzung der Gemeindeordnung soll der Gemeinde auch die Möglichkeit gegeben werden, nachhaltige Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien zu etablieren. Kloten soll dadurch seine Attraktivität steigern, eine lebensbejahende, zukunftsorientierte Stadt sein und aktiv die globalen Herausforderungen angehen. Dazu gehört auch, eine zeitgerechte Energiepolitik zu betreiben. Dies kann u.a. beinhalten, Mobilitätskonzepte zu erarbeiten und zu beleben, dem örtlichen Versorger Richtlinien zur Förderung von erneuerbaren Energien und Reduktion von CO2 Ausstoss vorzugeben, Konzepte zur Realisierung energetischer Sanierungen von Gebäuden voranzutreiben, etc. Der Initiativtext verzichtet aber bewusst auf konkrete Forderungen von Massnahmen, um der Regierung Möglichkeiten zur Anpassung und Optimierung zu geben.

2. Befristete Bereitstellung von finanziellen Mitteln

Durch die Ergänzung der Gemeindeordnung wird auch festgehalten, dass befristet bis 2035 jährlich CHF 600’000 ins Budget einzustellen sind, um konkrete Massnahmen zur Förderung der Versorgung mit erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz und zur Reduktion des CO2-Ausstosses finanziell zu unterstützen oder überhaupt zu ermöglichen. Dies kann die Fortsetzung des Förderprogramms Energie sein, es können aber auch neue Infrastrukturprojekte oder Initiativen von Privatpersonen, Firmen, Institutionen oder der Gemeinde sein. Denkbar sind auch Übernahmen von administrativen Kosten (Abklärungen, Verfahren, etc.). Der Stadtrat hat dazu ein Reglement vorzulegen, wie die Geldmittel eingesetzt werden sollen. Über die Festsetzung des Betrags in der Gemeindeordnung soll zudem sichergestellt werden, dass die Mittel auch bis 2035 zur Verfügung stehen und nicht vorzeitig durch das Parlament aus dem Budget gestrichen werden.