Initiativtext

Kommunale Volksinitiative «Initiative für ein nachhaltiges Kloten»

Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung der Stadt Kloten und das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Gemeinde Kloten in der Form eines ausformulierten Entwurfs folgendes Begehren:

Begehren:

I. Die Gemeindeordnung der Stadt Kloten wird wie folgt ergänzt:

Art. 1a Energiepolitische Ziele

1 Die Gemeinde Kloten verpflichtet sich, nach den Grundsätzen einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung die Versorgung mit erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz und die Reduktion des CO2-Ausstosses zu fördern.

2 Für die gezielte Förderung und Finanzierung von Massnahmen und Projekten der Gemeinde oder von Dritten zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Absatz 1 wird befristet bis 2035 eine Fördersumme von jährlich 600’000 Franken für diesen Zweck in das Budget eingestellt. Der Stadtrat erlässt eine Verordnung, welche den Beschluss über einzelne Massnahmen und Projekte sowie den Einsatz der Mittel regelt.

3 Der Stadtrat erhebt zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Absatz 1 ergänzende Massnahmen und Mittel aus anderen Quellen (beispielsweise CO2-Lenkungsabgaben, Konzessionen, KEF, Sponsoring). Der Stadtrat bestimmt die Einzelheiten.

II. Die Ergänzung der Gemeindeordnung tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat unmittelbar in Kraft.

III. Der Förderkredit für die Umsetzung der energiepolitischen Zielsetzungen gilt erstmals in dem Jahr, in dem die Änderung in Kraft tritt.